Jugendschutz

Stand: 15.06.2026

TableTalk ermöglicht Gästen, innerhalb eines Gastronomiebetriebs miteinander zu chatten und zu interagieren. Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst und stellen den Betreibern Werkzeuge zur Verfügung, um eine sichere Umgebung zu gewährleisten. Maßgeblich sind insbesondere das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).

1. Schutzmaßnahmen im Live-Chat

Für jeden Chat stehen folgende Funktionen zur Verfügung:

Gemeldete oder erkannte rechtswidrige bzw. jugendgefährdende Inhalte werden nach Kenntnis unverzüglich entfernt. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen.

2. Verantwortung des Betreibers vor Ort

Der Betreiber ist für die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Vorgaben in seinem Lokal verantwortlich. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von Alkohol und Tabak: Bestellungen über TableTalk ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebene Alters- und Identitätskontrolle bei Ausgabe der Ware (§ 9 JuSchG: Bier/Wein/Sekt ab 16 Jahren, andere alkoholische Getränke ab 18 Jahren). Die Kontrolle obliegt dem Betreiber bzw. seinem Personal beim Servieren.

3. Inhalte und Altersangemessenheit

Da Nutzer frei kommunizieren können, ist nicht auszuschließen, dass auch Minderjährige Zugang haben. Daher gilt:

4. Hinweise und Beschwerden

Hinweise auf jugendgefährdende Inhalte richten Sie bitte über die Meldefunktion in der App oder an support@table-talk.me. Wir prüfen jede Meldung und ergreifen erforderliche Maßnahmen.